Kontrolle jetzt gesetzlich vorgeschrieben
Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderungen an die Qualität unseres wohl wichtigsten Lebensmittels: das Trinkwasser. Diese Verordnung ist die Messlatte für die Beschaffenheit des Wassers, welches die Wasserversorger liefern. Mehr noch: Hausbesitzer müssen sicherstellen, dass das Trinkwasser ohne negative Veränderungen bis zu den Zapfhähnen gelangt.
Mit der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft treten wird, kommt für den Hausbesitzer eine Nachweispflicht hinzu. In Mehrfamilienhäusern, in denen das Wasser für das ganze Haus in einem Speicher erwärmt wird, gilt: Hat der Speicher einen Wasserinhalt von mehr als 400 Liter bzw. beträgt das Rohrleitungsvolumen der Warmwasserleitung zwischen Speicher und einer Zapfstelle mehr als drei Liter, muss der Hausbesitzer die Installation einmal jährlich hinsichtlich eines möglichen Legionellenbefalls kontrollieren lassen.
Die in Bädern vorhandenen Duschköpfe sind ganz besondere Entnahmestellen, da sie das Wasser versprühen. Diese fein verteilten Flüssigkeitstropfen in der Luft, sogenannte Aerosole, werden vom Menschen eingeatmet. Liegt eine Kontamination des Wassers vor, besteht die Möglichkeit, an der Krankheit namens Legionellose zu erkranken.
Um mögliche gesundheitliche Risiken, hervorgerufen durch chemische oder mikrobiologische Verunreinigung, zu minimieren, sollten Hausbesitzer frühstmöglich die Meisterbetriebe der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik zurate ziehen. „Wir nehmen die Sicherung der Trinkwasserqualität sehr ernst und arbeiten daher in enger Abstimmung mit anderen Verantwortungsträgern zusammen: Versorgern, Anlagenplanern und den Betreibern – unseren Kunden“, betont der Sanitär-Heizungs-Sachverständige Ansgar Borgmann. Die Profis erkennen schnell, warum Legionellenbefall etc. besteht und wissen, was zu tun ist, um diesen dauerhaft zu beseitigen. Das stellt einwandfreies Warmwasser im Hause sicher und bedeutet auch, dass der Hausbesitzer seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.