Hausanschluss – Was sind die Betreiberpflichten?

Haben Sie auch schon mal grübelnd vor den Leitungen im Heizungskeller gestanden? Guido erklärt Schritt für Schritt, was eigentlich zum privaten Gas- und Trinkwasser-Hausanschluss gehört und was in der Regel laut Vertragsunterlagen mit Ihrem Netzbetreiber Ihre Pflichten sind, um diese gut in Schuss zu halten.

Was gehört zum privaten Gas-Hausanschluss

  • Hausanschluss inkl. Einführung: Gas gelangt ins Gebäude
  • Hauptabsperreinrichtung: Zentral Gas absperren
  • Hausdruckregler: Regelt den Versorgungsdruck
  • Zähler: Erfasst Gasverbrauch. Davor befindet sich ebenfalls eine Absperrung.
  • Von dort geht es weiter zum Heizkessel bzw. der Heizungsanlage.

Was gehört zum privaten Trinkwasser-Hausanschluss

  • Hausanschluss inkl. Einführung: Trinkwasser gelangt ins Gebäude
  • Hauptabsperreinrichtung: Zentral Wasser absperren
  • Wasserzähler: Erfasst Wasserverbrauch. Davor und dahinter befinden sich ebenfalls Absperrungen
  • Druckminderer: Regelt den Versorgungsdruck
  • Trinkwasserfilter: Hält eventuelle Fremdpartikel zurück
  • Von dort geht es weiter zu den Wasserentnahmestellen.

Hausanschluss: Was sind die Pflichten eines Betreibers

  • Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand halten
  • Regelmäßige Wartungen durchführen lassen
  • Regelmäßige Sichtkontrollen durchführen

„Und wo finde ich eingetragene Betriebe?“

  • Auf der Internetserviceseite des zuständigen Netzbetreibers
  • Per Anruf im Kundencenter des zuständigen Netzbetreibers
  • Auf den Internetseiten Ihrer Sanitär- und Heizungsinnung

In einem kurzen Video erläutert der Sachverständige und technische Referent für Verbraucher verständlich unterschiedliche Fragestellungen, diese mal den sperrigen Begriff „Betreiberpflichten“ und der recht unbekannten Bedeutung für Eigentümer*innen und Betreiber*innen von Immobilien. Hier geht es zum Youtube-Video „Guido erklärt’s“

Ihr Heizungsfachbetrieb der Innung steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung und kennt die Wartungs- und Prüfintervalle.

Der Film ist im Schulterschluss des Fachverbandes Sanitär, Heizung, Kima NRW und dem BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – Landesgruppe NRW – entstanden.

Bildquelle: FVSHK NRW