Egal ob Treppenlift, Türverbreiterung oder ein altersgerechter Umbau des Bades. Ab sofort können private Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
2021 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 30 Millionen auf insgesamt 130 Millionen Euro erhöht. Es ist eine Reaktion auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen im privaten Wohnumfeld.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. (Details zu förderfähigen Maßnahmen, siehe Link unten)
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Möglich ist die Umsetzung einzelner oder eine Kombination mehrerer Maßnahmen.
Dabei ist zu beachten
Die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese finden Sie hier auf unserer Website oder per Postleitzahlensuche unter www.fachbetrieb-shk.de
Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) und finden Sie unter www. kfw.de/455-B.