Draußen herrschen, insbesondere nachts, mittlerweile Temperaturen um den Gefrierpunkt. Drinnen es mollig warm. „So soll es bitte bleiben“, denken viele und halten Türen und Fenster fest verschlossen. Aber regelmäßiges Lüften ist wichtig für eine gesunde Raumluft und den eigenen Organismus. Denn nach einer Weile ist die Luft verbraucht. Studien zeigen, dass eine zu hohe Kohlendioxidkonzentration das Denken deutlich verlangsamt. Und feuchte Luft befeuert den Wuchs von gesundheitsschädlichem Schimmel.
Entspannt kontrolliert lüften
Mit einem Lüftungskonzept vom Fachunternehmen übernimmt die kontrollierte Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmetauscher den regelmäßigen Lüftungsaustausch. Wird ein Wärmetauscher mit integriert, gibt dieser die Wärme der verbrauchten Ablauft an die frisch hereinkommende, kühlere Luft ab. Lästiges Stoßlüften, bei dem ungehindert Wärme entweicht oder stressiges, wiederholtes Lüften über den Tag verteilt, gehören der Vergangenheit an. Eine Lüftungsanlage verhält sich anderes als ein einzelnes Klimagerät. Sie behält Temperatur, Luftaustausch und Luftfeuchte im Blick. Wer sich für eine Lüftungsanlage entscheidet, sollte Effizienz, Größe und Lautstärke für sich vergleichen. Lüftungsanlagen können zentral oder dezentral, mit oder ohne Wärmerückgewinnung installiert werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich für eine reine Abluftanlage zu entscheiden oder eine Zu- und Abluftanlage zu wählen.
Staatlich geförderte Frischluft
Viele Wohnungslüftungsanlagen werden staatlich gefördert. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Förderfähig sind zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe. Wer sich für das „Lüftungspakt“ der KfW-Bank entscheidet, erhält höhere Zuschüsse. Bedingung für die Genehmigung ist der erstmalige Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle. Das kann das Dämmen der Wände oder den Einbau von neuen Fenstern beinhalten. Hausbesitzer erhalten für das Lüftungspaket im Kreditprogramm einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit beantragen. Bedacht werden muss, dass der Antrag auf Zuschuss vor der Baumaßnahme beantragt wird und von einem Fachbetrieb installiert werden muss. Diesen findet man auf www.fachbetrieb-shk.de.
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