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Ein Energieausweis für Wohngebäude. Bild: Kommentar EnEV 2014 Bild: Kommentar EnEV 2014

Viele Energieausweise werden dieses Jahr ungültig

Ab Mitte des Jahres werden die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden. Hauseigentümer der betroffenen Gebäude müssen einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen.

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