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Am 1. August tritt die neue AwSV in Kraft. Foto: IWO

Neue Vorschriften für Heizöltanks:

Ab 1.000 Litern Inhalt sind zertifizierte Fachbetriebe zuständig. Am 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz AwSV – in Kraft. Aus 16 Länderverordnungen wird somit eine Bundesverordnung. Da Heizöl zu den wassergefährdenden Stoffen zählt, stellt diese bundesweit gültige Verordnung unter anderem Anforderungen an die Betreiber von Heizöltankanlagen.

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