Neue Vorschriften für Heizöltanks:
Ab 1.000 Litern Inhalt sind zertifizierte Fachbetriebe zuständig. Am 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz AwSV – in Kraft. Aus 16 Länderverordnungen wird somit eine Bundesverordnung. Da Heizöl zu den wassergefährdenden Stoffen zählt, stellt diese bundesweit gültige Verordnung unter anderem Anforderungen an die Betreiber von Heizöltankanlagen.